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Selbstdarstellung der EU zu Sozialunternehmen

07.08.2023

INES bietet mit EU-Förderung eine kostenfreie Unternehmensberatung an.

hier die Selbstdarstellung der EU zu Sozialunternehmen, KMU und deminimis und die EU-Stammdatenerhebung:

„Sozialunternehmen“ oder auch "gemeinwohlorientiertes Unternehmen" bezeichnet im Sinne dieser Förderrichtlinie ein Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform (und zur Klarstellung, einschließlich eines Ein-Personen-Unternehmens), das in Übereinstimmung mit seiner Satzung oder einem anderen Rechtsdokument, durch das es gegründet wurde, als Hauptziel das Erreichen messbarer, positiver sozialer Auswirkungen hat und nicht die Erzielung von Gewinnen für seine Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Partnerinnen und Partner sowie Aktionärinnen und Aktionären, und welche Erbringung von Dienstleistungen oder Gütern, die eine soziale Rendite erwirtschaften; und/oder ein Verfahren zur Produktion von Waren oder Dienstleistungen anwendet, das sein soziales Ziel verkörpert. Die Gewinne sind in erster Linie zur Erreichung seines Hauptziels zu verwenden und über vordefinierte Verfahren und Regeln für Gewinnausschüttungen und Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Eigentümerinnen und Eigentümer verfügt, die sicherstellen, dass eine solche Ausschüttung das Hauptziel nicht untergräbt. Das Unternehmen ist auf unternehmerische, verantwortliche und transparente Weise zu führen, insbesondere bei der Einbeziehung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kundinnen und Kunden und Interessengruppen, die von seiner Geschäftstätigkeit betroffen sind.

Unter „Sozialunternehmen“ oder "gemeinwohlorientierten Unternehmen" versteht die Europäische Kommission Unternehmen,

-für die das soziale oder gesellschaftliche gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert,

-deren Gewinne größtenteils wieder investiert werden, um dieses soziale bzw. gemeinwohlorientierte Ziel zu erreichen und

-deren Organisationsstruktur oder Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren oder auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.

 

Angaben zur Einstufung als KMU

-gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).

-Selbsterklärung über Unternehmenstyp, Mitarbeiterzahl und finanzielle Schwellenwerte

-Die Erklärung über die Zugehörigkeit zu den KMU-Unternehmen ist eine EU-rechtliche Forderung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zuwendung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Europäischen Sozialfonds (hier: kostenlose Beratungsleistung) ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt.

-Eigenständiges Unternehmen
Sie sind völlig unabhängig, d. h., Sie sind nicht an anderen Unternehmen beteiligt, und es gibt keine Beteiligung anderer Unternehmen an Ihrem Unternehmen.
Sie halten weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an einem oder mehreren anderen Unternehmen, und/oder Außenstehende halten weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte (unter Berücksichtigung des jeweils höheren Anteils) an Ihrem Unternehmen.
Eigenständigkeit bedeutet, dass Sie weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

-Partnerunternehmen
Sie halten mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält einen Anteil von mindestens 25% an Ihrem Unternehmen.
Sie sind nicht mit einem anderen Unternehmen verbunden. Das bedeutet unter anderem, dass Ihr Anteil an den Stimmrechten in dem anderen Unternehmen (oder umgekehrt) höchstens 50 % beträgt.

-Verbundenes Unternehmen
Zwei oder mehrere Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn sie eine der folgenden Beziehungen eingehen:

-Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;

-ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;

-ein Unternehmen kann aufgrund eines zwischen den Unternehmen geschlossenen Vertrags oder durch eine Klausel in der Satzung eines der Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das andere Unternehmen ausüben;

-ein Unternehmen kann kraft einer Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter in einem anderen Unternehmen ausüben.

-Keine Beteiligung öffentlicher Stellen

Das Unternehmen ist eine private oder juristische Person des privaten Rechts und es liegt keine Beteiligung von Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbänden

 

De-minimis-Erklärung des begünstigten Unternehmens

Definitionen und Erläuterungen
-In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen bzw. Unternehmensverbund als „ein einziges Unternehmen“ im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat. Für die Zwecke der De-minimis-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachten, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen:

-Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens,

-ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen,

-ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben,

-ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus.

-Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet.

-Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werden.
-Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfolgen.

 

 

Datenerhebung der EU im Förderprogramm Eureka

Name des Unternehmens

Rechtsform

Unternehmen in Gründung, ja

Unternehmens-Registernummer

Registerart

zuständiges Registergericht

Berechtigung zum Vorsteuerabzug, ja

Wirtschaftszweig

Branche des Begünstigten

Gründungsdatum des Unternehmens

Unternehmens-Anschrift

Bundesland

PLZ

Ort

Straße

Haus-Nr.

Landkreis

Gemeinde

Telefon

E-Mail

Webseite

Angaben zu Geschäftsführenden (Zuständigen), Anrede

Nachname

Vorname

Telefon

E-Mail

 

Bild zur Meldung: Selbstdarstellung der EU zu Sozialunternehmen